Schalldämpfer für Jagdwaffen;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich die Berechtigung von Jägern zum Erwerb, Besitzen und Führen von Jagdwaffen ohne Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses nicht auf Schalldämpfer erstreckt. Das Gericht hat des Weiteren festgestellt, dass Jäger grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers haben; dafür bestehe kein waffenrechtliches Bedürfnis.
LKT Rundschreiben Nr. 052/2019 [PDF-Dokument: 48 kB]
17.01.2019